Entschädigung bei Flugverspätung

Jetzt kostenlos Ihre Entschädigung berechnen lassen!

Wer kennt diese Situation nicht: Sie freuen sich auf Ihren gebuchten Urlaub, sind pünktlich am Flughafen damit auch nichts schief läuft und dann teilt man Ihnen mit, dass Ihr Flug verspätet ist. Dennoch, bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden steht Ihnen in den meisten Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier zu.

Unser Reisebüro arbeitet seit Jahren mit FLIGHTRIGHT zusammen.

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FLIGHTRIGHT erhebt lediglich im Erfolgsfall eine Provision i.d.R. von 20 bis 30 % (zzgl. MwSt.). Bei Ticketerstattungen beträgt die Erfolgsprovision 14 bis 28 % (zzgl. MwSt.). Ein echtes Kostenrisiko gibt es daher nicht. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich Ihre Entschädigung über eine Agentur laufen zu lassen. FLIGHTRIGHT hat eine Erfolgsquote von 99% bei der Durchsetzung von Entschädigungen bei Airlines.  

Für den Fall, dass Sie Ihre Entschädigung für die Flugverspätung selbst einfordern wollen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. 

Die Höhe der Entschädigung für Flugverspätungen hängt von der Strecke ab. Das bedeutet, dass die Entschädigung auch höher sein kann als der Ticketpreis. Sie beträgt:

  • 250 € - Für Strecken bis 1.500 km
  • 400 € - Für Strecken ab 1.500 km innerhalb der EU
  • 400 € - Für andere Strecken von 1.500 km bis 3.500 km
  • 600 € - Für andere Strecken über 3.500 km

Die Fluggesellschaft muss die Entschädigung übrigens für jeden Passagier zahlen, für den ein Ticket gekauft wurde, also z.B. auch für Kleinkinder, sofern diese nicht umsonst befördert werden. Die Entschädigung für die Flugverspätung muss ausgezahlt werden (in bar oder per Überweisung), Sie müssen sich also nicht mit Gutscheinen oder Prämien-Meilen zufrieden geben.

Voraussetzungen für die Entschädigung

Grundvoraussetzung für eine Entschädigung bei Flugverspätung ist, dass Sie für den verspäteten Flug eine bestätigte Buchung haben und Sie rechtzeitig beim Check-In waren. Außerdem gilt die EU-Verordnung Nr. 261/2004 zu Fluggastrechten und damit Ihr Recht auf Entschädigung ausschließlich für Flüge, die

  • in der EU starten (unabhängig von der Fluggesellschaft) und/oder
  • in der EU landen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Sitz in der EU, in der Schweiz, in Island oder in Norwegen hat.

Ihr Recht auf eine Entschädigung entsteht erst bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden. Entscheidend für die Berechnung der Verspätung ist dabei der Zeitpunkt der Ankunft am Ziel, genauer gesagt der Zeitpunkt, an dem die Türen geöffnet werden. Wenn Sie aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst haben, erhalten Sie auch dann eine Entschädigung, wenn der erste Flug nur eine geringe Verspätung hatte. Voraussetzung für die Entschädigung ist hier, dass Sie beide Flüge bei derselben Fluggesellschaft gebucht haben und die Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden beträgt.

(Bei getrennt gebuchten Flügen steht Ihnen natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, eine Entschädigung für den ersten Flug zu fordern, wenn dieser bereits mehr als drei Stunden Verspätung hatte.)

Die Fluggesellschaft muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Flugverspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen aufgetreten ist. Außergewöhnliche Umstände liegen beispielsweise bei Streik, Naturkatastrophen oder terroristischen Angriffen vor. Wann ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist umstritten und wird oft erst vor Gericht entschieden meist zu Gunsten der Passagiere. Typische Beispiele für umstrittene Gründe für eine Flugverspätung sind technische Defekte und Vogelschlag. Wenn die Fluggesellschaft sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, ist es daher oft ratsam, einen Spezialisten einzuschalten. Diese wissen, wann eine Airline zahlen muss und wann nicht und unser Partner setzt die Forderung notfalls vor Gericht durch ohne Kostenrisiko.

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So viel Geld steht Euch zu!  Quelle: ADAC

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